Berechne Schritt-für-Schritt deine Frist
Schauen wir uns den Fristenrechner einmal im Detail an.
Anfang der Frist
Bitte gib an, wann die Frist anfängt, also das Datum, an dem sie ausgelöst wird. Setze hier bitte das Datum, z.B. der Zustellung einer Kündigung, einer richterlichen Entscheidung etc. ein oder gebe im anderen Fall ein gegebenenfalls vertraglich fest angegebenes Datum des Fristbeginns an.
Art der Frist
Trage hier ein, ob es sich um eine Ereignisfrist (wie z.B. ab Zustellung) oder um eine Beginnfrist (wie z.B. ein vertraglich festgelegter Beginn) handelt. Davon abhängig ist der exakte Beginn der Frist. Du entscheidest die beiden Arten wie folgt:
Ereignisfrist
Wenn der Beginn einer Frist von einem bestimmten Ereignis oder einem Zeitpunkt innerhalb eines Tages abhängt, wird dieser Tag bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Wenn beispielsweise eine Frist mit der Zustellung einer Kündigung oder einer richterlichen Entscheidung in Verbindung steht, beginnt die Frist am darauf folgenden Tag um 0:00 Uhr.
Ein Beispiel hierfür ist auch die Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Erhalt des Rechungsdokuments. Für den Anfang der Zahlungsfrist ist das Ereignis der Zustellung der Rechnung maßgebend. Wird die Rechnung an einem regulären Freitag erhalten, so beginnt die Zahlungsfrist am darauffolgenden Montag.
Beginnfrist (Terminfrist)
Bei der Beginnfrist wird der Tag des Beginns berücksichtigt. Dies gilt auch für die Unterschrift eines Vertrags, wobei der Vertrag "mit der Unterschrift" beginnt. Wenn ein spezifischer Fristbeginn vertraglich festgelegt ist, wie zum Beispiel in einem Arbeits- oder Mietvertrag, wird dieser Tag selbst in die Berechnung einbezogen. In diesem Falle zählt der Zusatz im jeweiligen Vertrag und nicht die Unterschrift als Beginn.
Bundesland
Bitte wähle dein Bundesland aus, in dem du als Adressat bzw. Empfänger der Frist wohnst. In Deutschland gibt es bundeslandspezifische Feiertage, die es zu beachten gilt. Von Bundesland zu Bundesland ist die Berechnung eines Fristendes dementsprechend unterschiedlich. Feiertage, die z.B. nicht bundesweit geregelt sind, sind z.B. Mariä Himmelfahrt (15. August) oder der Reformationstag (31. Oktober). Zudem gibt es Fronleichnam, das Augsburger Friedensfest oder den Buß- und Bettag.
Ist eine Leistung / Willenserklärung innerhalb einer Frist erforderlich?
Bitte gib an, ob innerhalb der Frist eine Leistung oder Willenserklärung abzugeben ist, also ob zum Einhalten der Frist "etwas getan" werden muss. Das hat Auswirkungen:
Willenserklärung erforderlich
In Situationen wie z.B. der Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen ist hingegen eine Willenserklärung innerhalb der Frist zwingend erforderlich. Hier muss aktiv eine Handlung vollzogen werden. Das Fristende muss in diesem Fall auf den nächsten Werktag verlegt werden, falls innerhalb der Frist eine Leistung erbracht oder eine Willenserklärung abgegeben werden muss. Sollte der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Ort der Leistung oder Erklärung fallen, wird das Fristende entsprechend angepasst.
Willenserklärung nicht erforderlich
Ein gutes Beispiel hierfür ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei der innerhalb der Frist keine Willenserklärung abgegeben werden muss. Daher kann das Fristende in diesem Fall auch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen.
Fristdauer
Gib an, ob du die Frist in Jahren, Monaten, Wochen oder Tagen benötigst und trage die entsprechende Anzahl ein.